Waffenbesitzkarte

Allgemeine Information:

​Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei sich Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt.

Voraussetzungen:

  • Antrag durch eine verlässliche EWR-Bürgerin/ einen verlässlichen EWR-Bürger
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)
  • Psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragsstellerin/der Antragssteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (ist nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist)
  • Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als "Waffenführerschein" bezeichnet)

Nähere Information zu den Voraussetzungen für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen.


Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Ein Lichtbild
  • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • Psychologisches Gutachten
  • Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen

Kosten:

Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Schusswaffen: 74,40 Euro

Zusätzlich zur genannten Gebühr können weitere Kosten anfallen (z.B. für die Erstellung des psychologischen Gutachtens).

Weiterführende Links:

Waffengesetz

2. Waffengesetz- Durchführungsverordnung

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