Streunerkatzen – Kastrationsprojekt

katzen

Informationen Streunerkatzen- Kastrationsprojekt

Die Begriffe „Hauskatze“, „Streunerkatze“ und „Zuchtkatze“ umfassen jeweils weibliche und männliche Tiere.

Bitte beachten Sie das Kastrationsgebot für Hauskatzen, dass Katzen, welche regelmäßigen Zugang ins Freie erhalten, zu kastrieren sind.

Hinweis: Die Kastrationspflicht für Katzen gilt auch für Landwirte.

Die gesetzliche Bestimmung zum Kastrationsgebot findet sich in der 2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1, Pkt. 2.10. Eine Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist verwaltungsbehördlich strafbar, wobei der Strafrahmen bis € 3.750,- und im Wiederholungsfall bis € 7.500,- beträgt.

Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind nur Katzen mit Zugang ins Freie, die zur Zucht verwendet werden. Die Zucht von Tieren ist der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden, die Zuchttiere müssen zudem ordnungsgemäß gekennzeichnet ("gechippt") und in der Heimtierdatenbank registriert werden.

25.01.2024 07:48

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