Abbuchungsauftrag


Nach Erteilung eines Abbuchungsauftrages bei Ihrer kontoführenden Bank werden - nach Verständigung der Gemeinde durch das Geldinstitut - die offenen Forderungen (Grundsteuer, Hundeabgabe, Abfallwirtschaftsgebühr,..) am Fälligkeitstag automatisch vom Girokonto des Kontoinhabers abgebucht.

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter